MPU wegen Drogen

Alles zum Thema MPU wegen Drogen, Erwartungen der Gutachter und Abstinenznachweise

Sie sind unter Drogeneinfluss Auto gefahren oder es wurden Rückstände von Drogen (Cannabis, Amphetamine, Kokain, o.ä.) in ihrem Blut gefunden? Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Fahrerlaubnis  gegebenenfalls behalten oder wiedererlangen.

Grundsätzliches zur Drogen-MPU

Eine MPU zum Thema Betäubungsmittel wird angeordnet,

  • wenn es Hinweise auf Drogenkonsum gibt und/oder
  • bei einer Verkehrsauffälligkeit unter Einfluss von Betäubungsmitteln.

Bei solchen Auffälligkeiten wird davon ausgegangen, dass die Gefahr besteht, dass Drogenkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr getrennt werden können und somit eine erhöhte Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer besteht.

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MPU wegen Drogen

In der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung soll u.a. geprüft werden, wie weit sich der Drogenkonsum beim Betroffenen entwickelt hat, d.h. 

  • ob eine Drogenabhängigkeit entstanden ist/war oder 
  • ob eine fortgeschrittene Drogenproblematik vorliegt/vorgelegen hat oder
  • ob eine Drogengefährdung ohne Anzeichen einer fortgeschrittenen Drogenproblematik vorliegt/vorgelegen hat oder
  • ob ausschließlich ein gelegentlicher Cannabiskonsum vorliegt/vorgelegen hat.

Auf Basis des Ergebnisses dieser Prüfung werden unterschiedliche Anforderungen gestellt, welche der Betroffene für eine "positive" Beurteilung in der MPU erfüllen muss. 

 

Eine dieser Anforderungen betrifft die grundlegende Änderung der "Konsumgewohnheiten" des Betroffenen. Hier wird in der Regel vollständige Abstinenz von allen illegalen (und ggf. auch "legalen" Betäubungsmitteln) erwartet (Eine Ausnahme betrifft spezielle MPU-Anlässe bei Cannabiskonsumenten). Je nach individuellem Fall und persönlicher "Lerngeschichte" werden weitere  Veränderungen neben der Erfüllung des "Abstinenzkriteriums" erwartet.

Abstinenzbelege und Laborbefunde

Falls in Ihrem persönlichen Fall Ihr Drogenkonsum bzw. -missbrauch bereits so weit fortgeschritten ist, dass nach den Begutachtungsleitlinien zur Fahrereignung (BAST) der vollständige Verzicht auf Betäubungsmittel zu fordern ist, reicht es nicht aus, dem Gutachter zu versichern, dass sie keine illegalen (und ggf. auch legalen) Drogen mehr zu sich nehmen. Stattdessen wird erwartet, dass Sie im Vorfeld der MPU die Drogenabstinenz nachweisen. 

Den Beleg einer Drogenabstinenz können Sie mittels Haaranalysen oder anhand eines durchgeführten Abstinenzkontrollprogramms ("Urinscreenings") erbringen. Über welchen Zeitraum Sie den Verzicht auf Drogen belegen müssen (i.d.R. 6-12, manchmal auch bis zu 24 Monate), ergibt sich wiederum aus Ihrem individuellen Fall. In manchen Fällen ist es sinnvoll, zusätzlich eine Alkoholabstinenz oder zumindest eine Veränderung Ihrer Trinkgewohnheiten nachzuweisen.

 

Bitte beachten Sie, dass Abstinenzbelege kein „Beweis“ für Ihre Fahreignung sind, sondern nur Ihren Angaben zum Umgang mit Drogen nicht widersprechen und damit ein Baustein für eine positive MPU sein können. Daneben besteht die Erfordernis, sich im Vorfeld der MPU intensiv mit den u.a. psychologischen Hintergründen für Ihr früheres Drogenkonsumverhalten auseinanderzusetzen.

Ihre  Verkehrspsychologin berät Sie gerne zu allen Fragen rund um die Drogen-MPU.


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Iris Venn

Verkehrspsychologin

Klinische Psychologin (M.Sc.)

Arbeits-und Organisationspsychologin (M.A.)

Diplom-Sozialarbeiterin (staatl.anerk.)

Psychotherapie-Erlaubnis (nach HPG) 

 

Professionelle Verkehrspsychologie,

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